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[ Allgemeine Diskussionen ] Geld zurück fordern?

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Gepostet am 2018-05-17 07:50:42Nur Beiträge dieses AutorsUmgekehrte Reihenfolge
1# Gehe zu

Ich weiß ja nicht wer es mitbekommen hat aber so wie es aus sieht hat Dajin... aufgehört und wurde gebannt weil er halt einfach mal seine Paypalzahlung von 6 Monaten zurückgefordert hat so an die 6k Euro. Geht das den wirklich so einfach? Könnte ich jetzt auch einfach volls ins Game hauen über 6 Monate noncasher bashen und sagen so jetzt reichts ma ich nehm mein Geld wieder und bye bye. Ist zwar nen ziemlicher Ars...lochmove aber so wie es aussieht gehts ja wirklich.

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Gepostet am 2018-05-17 08:19:52Nur Beiträge dieses Autors
2#

Hallöchen!

Hab auf der Paypal Seite direkt etwas gefunden das dies widerlegt.


"Sie können eine Zahlung nicht stornieren, wenn sie schon abgeschlossen ist.

Wenn Sie eine abgeschlossene Zahlung stornieren wollen, schreiben Sie dem Empfänger am besten eine E-Mail und bitten Sie ihn, eine Rückzahlung zu senden. Die E-Mail-Adresse des Empfängers finden Sie auf der Seite "Aktivitäten" unter der entsprechenden Zahlung.

Wenn Sie für die Zahlung ein Problem melden wollen, können Sie dies unter Konfliktlösungen tun (innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, mit dem Verkäufer über Ihr PayPal-Konto in Kontakt zu treten und das Problem gemeinsam zu lösen. Falls das nicht gelingt, haben Sie 20 Tage Zeit, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wir prüfen dann den Fall und treffen eine Entscheidung."


Quelle:

https://www.paypal.com/de/selfhelp/article/kann-ich-meine-zahlung-stornieren-faq2038


Ich denke nicht das er sein gesamtes Geld zurückbekam da er das "Produkt" das er käuflich erwarb auch erhalten hat!


Oasis Auszug aus der Nutzungsbedingung:

3. KAUF UND RÜCKERSTATTUNG

Einige bestimmte Eigenschaften von OASIS-Produkten müssen Sie käuflich erwerben. Beim Erwerb müssen Sie sicherstellen, dass alle von Ihnen übermittelten Informationen wahr und fehlerfrei sind (einschließlich Ihrer Kreditkartennummer, der Gültigkeit und anderer Zahlungsdetails) und Sie – wenn zutreffend – über angemessenes Einverständnis von Erziehungsberechtigten verfügen. Sie erklären sich damit einverstanden, alle in Ihrem Kaufauftrag angegebenen Gebühren inklusive aller geltenden Steuern zu zahlen.


Durch das Absenden Ihres Kaufauftrages, machen Sie ein Angebot zum käuflichen Erwerb der relevanten Bestandteile der OASIS-Produkte. Ihr Angebot wird akzeptiert und ein bindender Vertrag entsteht dann, wenn wir Ihnen eine E-Mail zur Bestätigung des Erhalts Ihrer Zahlung schicken oder Sie sich bei einem Produkt der OASIS-Produkte anmelden, der nur Käufern zugänglich ist (egal was zuerst eintritt).


Kaufaufträge werden unmittelbar automatisch nach Zahlungsübermittlung verarbeitet und ausgeführt. Sie verstehen und sind damit einverstanden, dass sobald Sie uns oder einen anderen festgelegten Zahlungsdienst autorisieren, Ihre Kreditkarte oder Handy mit einem bestimmten Betrag zu belasten, dieser Betrag nicht erstattungsfähig ist. Dies beinhaltet – ohne Einschränkungen – die Kündigung Ihres Kontos aus beliebigen Gründen, die Beendigung dieser Vereinbarung, das Entfernen des Spiel-internen Shops und der Spielwährung und der Beendigung des Dienstes. Der bezahlte Betrag wird Ihnen jedoch zurückerstattet, falls das gekaufte Produkt nicht geliefert wurde.


Sie verstehen, dass wir Ihr Konto einfrieren oder kündigen können, falls die von Ihnen autorisierte Belastung Ihrer Kreditkarte aus irgendeinem Grund nicht verarbeitet werden kann oder als unbezahlt an uns zurückgeht. Falls solch ein Ereignis eintritt, sollten Sie umgehend mittels einer anderen Kreditkarte oder einer anderen Zahlungsmethode den entsprechenden Betrag bezahlen. Wir sind für eventuell im Zahlungsverlauf anfallende Gebühren seitens der Kreditkarte oder des Bankinstituts nicht verantwortlich oder haftbar.


Wir behalten uns das Recht vor, die bestellte Anzahl zu bezahlender Gegenstände ohne vorausgegangene Benachrichtigung einzuschränken und/oder uns zu weigern, Ihnen zu bezahlende Gegenstände zu übermitteln. Es ist möglich, dass wir – vor Einverständnis zur Lieferung eines zu bezahlenden Gegenstandes – zunächst einige die Transaktion betreffende Informationen prüfen müssen. Preis und Verfügbarkeit zu bezahlender Gegenstände können sich ohne Ankündigung ändern. Sie stimmen zu, dass Sie nicht dazu berechtigt sind, bezahlte Gegenstände oder Inhalte und Informationen des Dienstes gänzlich oder zum Teil zu verkaufen oder auf andere Weise zu transferieren, einschließlich mittels Internet-Auktionsseiten oder als Gegenleistung für Sachen von Wert (einschließlich echtem Geld) und umgekehrt.


OASIS erkennt keinen Kontotransfer von OASIS-Produkten an. Sie dürfen Ihr Konto weder käuflich erwerben, verkaufen, verschenken oder handeln, noch ein Angebot zum Kauf, Verkauf, Schenkung oder Handel machen. Jeder entsprechende Versuch ist null und nichtig.


OASIS behält sich das Recht vor, die Spielregeln und -pakete zu ändern bzw. zu erneuern und Sie können aufgrund dieser Änderungen/Neuerungen keine Rückerstattungen erhalten.


Wir behalten uns das Recht vor, die Menge oder die Voraussetzungen unserer Gebühren jederzeit zu ändern und Ihnen jedweden käuflichen Erwerb unserer Produkte von unauthorisierten Drittanbietern in Rechnung zu stellen.


Quelle Oasis - Nutzerbedingungen:

http://www.oasgames.com/TermsofService(DE).html



Das wichtigste betreffend zu diesem Thema hab ich dir Fett und Unterstrichen markiert.

Falls ich falsch liegen sollte tut es mir Leid - und bitte berichtigt mich.


Liebe Grüße

Lysan




Zuletzt von Lysanあけみ am 2018-05-17 08:21:56 bearbeitet
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Gepostet am 2018-05-17 08:53:17Nur Beiträge dieses Autors
3#

Hallo,

theoretisch ist es möglich da die von Lisan angesprochene Regelung mit den 20 Tagen nur gilt wenn das Produkt unter den "Verkäuferschutz" von PayPal fällt. Da dies bei immateriellen Gütern nicht der Fall ist, wie eben digitale Goldbarren, könnte es durchaus sein das dies möglich ist.

Es gibt dabei allerdings 2 Aspekte zu beachten:

1. Oasis kann die korrekte Auslieferung im Rahmen seiner AGB Beweisen. (Serverprotokolle etc.)

Damit könnten sie PayPal überzeugen das die Zahlung zu unrecht zurückgezogen wurden.

2. VIEL WICHTIGER: Es drohen mögliche rechtliche Konsequenzen.

Oasis könnte, falls PayPal sich quer stellt, zivilrechtlich vorgehen um das Geld zu bekommen.

Daneben könnte Oasis auch gegen dich persönlich vorgehen. Da ich kein Jurist bin werde ich dazu keine konkrete Meinung abgegeben aber ich würde mal auf Betrug tippen.

Ich glaube das ist es einfach nicht wert.^^


Beste Grüße

BaggerfahrerBob




Zuletzt von NaraShiai am 2018-05-17 08:53:55 bearbeitet
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Gepostet am 2018-05-17 08:53:55Nur Beiträge dieses Autors
4#

So wie das klingt, gehört das nicht in den Strategie-Bereich ?

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Gepostet am 2018-05-17 09:00:50Nur Beiträge dieses Autors
5#

Das ist totaler Schwachsinn. Ich würde mal meine Quellen checken.


Gut sogar das du anscheinend besser weißt wie ich wieviel ich ausgegeben habe .

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Gepostet am 2018-05-17 09:02:26Nur Beiträge dieses Autors
6#

Statement zum Thema bitte, Mr Dajingo

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Gepostet am 2018-05-17 09:07:53Nur Beiträge dieses Autors
7#

Papa hört auch auf, keine Sorge.

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Gepostet am 2018-05-17 09:11:06Nur Beiträge dieses Autors
8#
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Gepostet am 2018-05-17 09:27:13Nur Beiträge dieses Autors
9#
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Schaden ist immer eine unfreiwillige Einbuße, die jemand an seinen geschützten

Rechtsgütern

erleidet.

[2]

Der Begriff ist damit generell sowohl ein wirtschaftlicher als auch ein

juristischer

. Er kann sowohl für die teilweise Zerstörung beziehungsweise den Defekt von Sachen (

Sachschaden

) wie auch für die körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung von Personen (

Personenschaden

) stehen.

[3]

Schaden umfasst damit sowohl den Vermögensschaden, also den in Geld oder geldwerten Gütern (Verpflichtungen) ausdrückbaren Nachteil, als auch den ideellen oder nichtmateriellen Nichtvermögensschaden (Beeinträchtigung der Ehre). Nach der

Differenzhypothese

ist der Vermögensschaden der Unterschied zwischen der Vermögenslage des Geschädigten, wie sie sich infolge des schadenstiftenden Ereignisses ergeben hat, und seiner Vermögenslage, wie sie ohne dieses Ergebnis bestehen würde, wenn dabei der Ersatzanspruch selbst unberücksichtigt bleibt. Der entstandene Schaden kann nicht nur in Verlusten oder sonstigen Vermögensminderungen bestehen, sondern auch in einem

entgangenen Gewinn

. Hierbei wird dem Geschädigten eine Vermögensmehrung zugestanden, die er noch nicht realisiert hatte.


Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schaden



Aufklärung "entgangener Gewinn":

Entgangener Gewinn (lateinisch lucrum cessans) ist ein Begriff im Schadenersatzrecht. Entgangenem Gewinn unterfallen alle Vermögensvorteile, die im Zeitpunkt eines schädigenden Ereignisses noch nicht zum Vermögen des Geschädigten gehörten, die ihm jedoch ohne das schädigende Ereignis zugeflossen wären. Es wird also kein vorhandenes Vermögensgut beschädigt oder entzogen, vielmehr vereitelt der Schädiger eine Erwerbschance des Geschädigten, weshalb diesem eine Vermögensmehrung entgeht.

Demgegenüber handelt es sich um positiven Schaden, wenn ein bereits vorhandenes Vermögensgut gemindert oder zerstört wird und der Geschädigte Aufwendungen zur Schadensbeseitigung tätigen muss.

Wenn also beispielsweise eine unterbrochene Stromzufuhr die Maschinen zum Stillstand bringt und dadurch keine Produktion möglich ist, wird der dadurch entstandene Schaden als entgangener Gewinn bezeichnet. Entsteht an den Maschinen selbst durch die Unterbrechung der Stromzufuhr ein Schaden, handelt es sich um positiven Schaden.


Quelle:


https://de.wikipedia.org/wiki/Entgangener_Gewinn


Somit wäre Oasis geschädigt worden wenn die Zahlungen tatsächlich zurückgeholt worden wäre. Also hätte Oasis rechtlich vorgehen können. Auserdem bräuchte Oasis keine personenbezogenen Daten weil Oasis die Daten des PayPal Kontos bereits hätten und sich damit an PayPal selbst richten können - PayPal widerrum kümmert sich um das rechtliche, somit hätte Dajin keine Chance. (Ich glaube auch nicht das Dajin sowas machen hätte können. (@ Dajin ich wollte den Threadersteller lediglich aufklären).





Vorher informieren wie ich es tue aria stark. :D


Liebe Grüße

Lysan




Zuletzt von Lysanあけみ am 2018-05-17 09:34:09 bearbeitet
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Gepostet am 2018-05-17 09:40:43Nur Beiträge dieses Autors
10#

Wikipedia

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Gepostet am 2018-05-17 09:43:52Nur Beiträge dieses Autors
11#
  • NuaFly Gepostet am 2018-05-17 09:40:43
  • Wikipedia

is doch gute quelle :D

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Gepostet am 2018-05-17 09:45:36Nur Beiträge dieses Autors
12#

Zumindest eine Sache die ich damals in der schule gelernt habe - Wikipedia ist zugleich Freund und Feind

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Gepostet am 2018-05-17 09:57:54Nur Beiträge dieses Autors
13#
  • NuaFly Gepostet am 2018-05-17 09:45:36
  • Zumindest eine Sache die ich damals in der schule gelernt habe - Wikipedia ist zugleich Freund und Feind

Ich habe mich nur bemüht hilfreiche Beiträge zu erstellen. :)


Ich könnte auch aus dem Gesetzbuch zitieren - steht aber in etwa gleich drinnen^^


Liebe Grüße

Lysan

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Gepostet am 2018-05-17 10:03:30Nur Beiträge dieses Autors
14#
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Also keine Ahnung in welchem Land du lebst aber ich geh mal von DE aus deswegen lies doch mal § 28 Abs. 2 Nr. 2 b) BDSG durch und sag das nochmal. Oasis muss nur den Hinweis zu der Person, in dem Fall das PP-Konto, der Polizei übermitteln. Für die Ermittlung des Täters ist dann die Polizei verantwortlich. Das nennt sich dann Strafverfolgung.

Zur Erläuterung: Das Bundesdatenschutzgesetz regelt sowas bei uns, nicht die Person die gerade mal auf dem Pappmache Thron sitzt!

Daneben bist du als Kontoinhaber in der Pflicht zu beweisen das jemand unbefugt und ohne dein Verschulden auf dein Konto zugegriffen hat. Alles andere ist Kulanz.

Was die Fälle angeht die du meinst....Pics or it didn't happen!

Und die Annahme das Oasis bisher nichts gemacht hat und deswegen nie was macht....ohne Worte...vor allem "müsste" wo sind wir hier? Im Kindergarten? Die müssen gar nicht, sie können wenn sie wollen!


Was die Quellen von Lysan angeht. Ja gibt bessere aber er schreibt ja auch keine wissenschaftliche Arbeit oder?^^




Zuletzt von NaraShiai am 2018-05-17 10:03:46 bearbeitet
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Gepostet am 2018-05-17 10:05:36Nur Beiträge dieses Autors
15#
  • Oversalted Gepostet am 2018-05-17 09:07:53
  • Papa hört auch auf, keine Sorge.

Der Besch hört doch gar nicht auf!


Aber im ernst du hörst auch auf?

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Gepostet am 2018-05-17 10:06:51Nur Beiträge dieses Autors
16#

Besser als Suits hier

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Gepostet am 2018-05-17 10:08:37Nur Beiträge dieses Autors
17#
  • NaraShiai Gepostet am 2018-05-17 10:05:36
  • Der Besch hört doch gar nicht auf!


    Aber im ernst du hörst auch auf?

Jap, höre auch auf die Tage.

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Gepostet am 2018-05-17 10:11:31Nur Beiträge dieses Autors
18#
  • NaraShiai Gepostet am 2018-05-17 10:03:30
  • Also keine Ahnung in welchem Land du lebst aber ich geh mal von DE aus deswegen lies doch mal § 28 Abs. 2 Nr. 2 b) BDSG durch und sag das nochmal. Oasis muss nur den Hinweis zu der Person, in dem Fall das PP-Konto, der Polizei übermitteln. Für die Ermittlung des Täters ist dann die Polizei verantwortlich. Das nennt sich dann Strafverfolgung.

    Zur Erläuterung: Das Bundesdatenschutzgesetz regelt sowas bei uns, nicht die Person die gerade mal auf dem Pappmache Thron sitzt!

    Daneben bist du als Kontoinhaber in der Pflicht zu beweisen das jemand unbefugt und ohne dein Verschulden auf dein Konto zugegriffen hat. Alles andere ist Kulanz.

    Was die Fälle angeht die du meinst....Pics or it didn't happen!

    Und die Annahme das Oasis bisher nichts gemacht hat und deswegen nie was macht....ohne Worte...vor allem "müsste" wo sind wir hier? Im Kindergarten? Die müssen gar nicht, sie können wenn sie wollen!


    Was die Quellen von Lysan angeht. Ja gibt bessere aber er schreibt ja auch keine wissenschaftliche Arbeit oder?^^

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Gepostet am 2018-05-17 10:13:01Nur Beiträge dieses Autors
19#
  • Oversalted Gepostet am 2018-05-17 10:08:37
  • Jap, höre auch auf die Tage.

Mehr One Piece zocken oder wie? :(

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Gepostet am 2018-05-17 10:18:45Nur Beiträge dieses Autors
20#
  • Oversalted Gepostet am 2018-05-17 09:07:53
  • Papa hört auch auf, keine Sorge.

Versucht du dann auch dein Geld wieder zu bekommen? Ich meine du hast so ziemlich jeden Ninja und unmengen an KK das war bestimmt net billig.

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